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Courtage-Senkungen sind ein „Bärendienst”

21.9.2022 – Es gibt einen Versicherer im genossenschaftlichen Verbund, welcher die Courtagezusage einseitig geändert hat: Hierbei wurde der Courtagesatz zwar um zwei Promille erhöht, jedoch die Bewertungszeit um 15 Jahre gekürzt. Nein, es ist keine kapitalbildende Versicherung, die es betrifft. Es ist die Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Es geht hier in der Spitze um unglaubliche 25 Prozent Vergütungsreduktion! Ein Honorar zahlt kein Schüler beziehungsweise die Eltern eines Schülers für eine Beratung, bei der nicht klar ist, ob ein Vertragsabschluss bereits als Schüler mit 16 Jahren erfolgt oder doch noch bis kurz vor Ausbildungs- bzw. Studienbeginn gewartet wird.

Die Aufklärungsarbeit ist dann für die Kunden kostenfrei. Der Berater hat nicht einmal seine Spesen bekommen. Wenn jetzt noch flächendeckende Senkungen der Courtagen erfolgen, dann wird der Aufklärungsarbeit eines Versicherungsmaklers ein „Bärendienst” erwiesen!

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Artikel: „Bafin: „Es kann sehr ungemütlich werden“”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Maklercourtage · Versicherungsaufsicht
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