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Bußgeld sollte höher ausfallen als die Provision

21.10.2019 – Sollte der Bundesgerichtshof hier zugunsten des Beschwerdeführers entscheiden, kann man diesen nur beglückwünschen, dass er „rechtssicher” nicht das Rechenprogramm seines Handys benutzt hat.

Da ist mir sogar der Handytelefonierer lieber als der Nutzer eines Taschenrechners am Steuer. Weil ich davon ausgehe, dass die Provisionsberechnung länger dauert als das Eintippen einer Telefonnummer. Läuft alles richtig, sollte das Bußgeld höher ausfallen als die Provision, die der Rechner angezeigt hat.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Artikel: „Strafe für das Nutzen eines Taschenrechners am Steuer?”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Provision
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