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Bund der Versicherten kann nach Belieben agieren

26.2.2019 – Ein ganz beträchtlicher Umsatzanteil des „BdV-Konzerns” (Verbraucherschutzverein, Versicherungsvermittler und Versicherungsberater) wird mit der Verwaltung der Gruppenversicherungsverträge generiert.

Und über Jahrzehnte eigenartiger Weise immer über einen Versicherer. Als privater Verein (mit zwei GmbHs) kann man aber agieren, wie es einem beliebt. Öffentlich geförderte Vereine wie die Verbraucherzentralen stünden unter Beobachtung.

Rüdiger Falken

R.Falken@Kanzlei-FSD.de

zum Leserbrief: „Keineswegs unverdächtig bezüglich eigener Courtageansprüche”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Verbraucherschutz · Versicherungsberater · Versicherungsvermittler
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