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Britische Policen sind einfach anders

4.2.2004 – Obwohl ich im großen und ganzen mit Ihrem Produkt "Versicherungsjournal.de" sehr zufrieden bin und es nur jedem Kollegen ans Herz legen kann, spüre ich im Bereich Berichterstattung über britische Lebensversicherer immer wieder große "Verwunderung".

Dass Sie bei einem Unternehmen, dass aktuell von Standard & Poors mit A+ (neg.) eingestuft wird, von finanziellen Problemen sprechen lasse ich mal unkommentiert. Nur so viel: „Eine Schweizer Rentenanstalt (A-/neg.), eine Württembergische (A-/neg), eine Stuttgarter (BBBpi) werden jeweils schlechter eingestuft und wohl niemand aus Ihrer Redaktion käme auf den Gedanken, bei diesen Unternehmen von finanziellen Problemen zu reden.

Auch eine Münchner Rück wurde innerhalb der letzten Jahre auf Grund ihrer Beteiligungen von AAA auf A+ abgeratet. Man vergleicht die Bonusverzinsung bei Standard Life mit der Gesamtverzinsung Deutscher Lebensversicherer - das ist fachlich und tatsächlich einfach falsch!

Wenn man die Gesamtverzinsung Deutscher Versicherer heranzieht (jeweils Garantiezins + laufende Überschussbeteiligung + Schlußüberschussanteil), dann müsste man dies bei britischen Policen ebenfalls tun!

Die Bonusverzinsung ist ein garantierter Wert für jeweils zwölf Monate in die Zukunft. Man könnte Ihn einerseits mit dem Garantiezins der deutschen Lebensversicherer vergleichen. Da wäre Standard Life mit jeweils vier Prozent und jetzt jeweils einmal dreieinhalb Prozent und drei Prozent natürlich als topp zu betrachten.

Dieser Vergleich hinkt natürlich, da die deutschen Garantien über die komplette Laufzeit und nicht nur für ein Jahr festgeschrieben sind. Vergleichen wir die Bonusverzinsung jedoch mit der jährlichen Überschussbeteiligung, so stellen wir fest, diese ist bei deutschen Gesellschaften zwar in den meisten Fällen höher, jedoch nicht zwingend garantiert (siehe z.B. Gothaer in 2003), außerdem bindet Sie ab dem Zeitpunkt jeweils mehr Mittel, die dann nicht mehr in freien renditestarken Anlagen investiert werden können.

Ferner sei festgestellt, dass die Höhe der jeweiligen Schlussüberschussanteile im Verhältnis zu einer endfälligen Gesamtauszahlung stark differieren, bei britischen sind sie traditionell viel höher! Außerdem ist es ohnehin schwierig zwei Produkte nur anhand zweier beliebig gewählter Werte zu ranken, die grundlegende substanzielle Unterschiede aufweisen (Kapitalanlage, Garantien, Bilanz- und Bewertungsgrundlagen, Verwaltung und rechtliche Betrachtung der Anlagestöcke...).

Hier wäre wohl ein Rating bei weitem angebrachter! Ach ja - in Ihrem Artikel vergleich man später die Policen von Standard Life plötzlich mit Fondspolicen.Ich zitiere: „Anders als bei deutschen Lebensversicherungen werden die Sparanteile britischer Policen komplett in Fonds angelegt“.

Auch das kann man so nicht stehen lassen! In der Regel werden die Ansprüche der Kunden am Deckungsstock der Einfachheit halber durch eine Anteilssumme beschrieben, die jeweils einen bestimmten Wert aufweist.

Dies hat jedoch nichts mit "Fonds" oder "Fondspolicen" im Sinne Deutscher Versicherer zu tun. Ob man Sie jetzt mag oder nicht - britische Policen sind einfach anders als deutsche Lebensversicherungs-Produkte, egal ob klassisch oder fondsgebunden!

Thomas Kupczok

kupczok@geld-und-versicherung.de

zum Artikel: „Deutsche Kunden erhalten drei Prozent”.

 

Kommentar der Redaktion:

Ihre etwas unsachliche Anmerkung zu „Bannerwerbung“ im VersicherungsJournal möchten wir unkommentiert lassen. Doch die sachliche Kritik am Beitrag über die Bonussenkung der Standard Life bedarf einiger Anmerkungen der Redaktion.

So sind die Ratings großer internationaler Agenturen aus dem angelsächsischen Raum auf dem europäischen Kontinent nicht unumstritten und bisweilen auch erstaunlich. Zum Beispiel schmückte sich ein namhafter deutscher Lebensversicherer mit einem „AAA“ von Standard & Poor’s wegen finanzieller Stärke so lange, bis sich herausstellte, dass er wegen massiven Verlusten an der Börse den Stresstest der deutschen Aufsicht BaFin nicht bestanden hat.

Selbstverständlich kamen dabei alle Redaktionen in Deutschland auf den Gedanken, ob dieser große Lebensversicherer ohne finanzielle Hilfe der Mutter weitermachen könne. Und auch andere deutsche Lebensversicherer gerieten wegen kräftiger Verlusten an der Börse in die Kritik der Presse. Allerdings ist deshalb keiner Redaktion eine mangelnde Zuneigung zur deutschen Lebensversicherung unterstellt worden.

Nun zeigt sich diese Entwicklung, die deutsche Lebensversicherer bereits weitgehend hinter sich haben, aber erstmals auch bei britischen Lebensversicherern. Und das ist nur natürlich. Denn auch die englischen Lebensversicherer können auf Dauer nicht mehr Geld ausgeben als sie mit ihren Kapitalanlagen verdienen. In dieser Hinsicht besteht wirtschaftlich kein Unterschied zwischen deutschen und englischen Lebensversicherern. Das heißt auch: „Die Riege britischer Lebensversicherer, die ihre Bonusse senken werden, ist noch nicht beendet“.

Die Gesamtverzinsung deutscher Lebensversicherer, wie sie nicht nur im VersicherungsJournal, sondern in der gesamten deutschen Presse dargestellt wird, schließt ausdrücklich keine Schlussüberschüsse ein. Diese sind bekanntlich nicht garantiert und deshalb für den Endverbraucher auch nicht sonderlich interessant.

Die Unterschiede zwischen englischen und deutschen Lebensversicherungen sind zwar gegeben, aber häufig nicht so groß, wie es unter Marketinggesichtspunkten sinnvoll erscheinen mag. So funktionieren zum Beispiel die Endowment-Police oder die Unit Linked Lebensversicherung britischer Versicherer nicht anders als die deutsche Kapitallebens- oder fondsgebundene Lebensversicherung. Eine Mischung aus beiden Formen sind die heute in Großbritannien weit verbreiteten Unitised With Profit-Policen.

Selbstverständlich wird das Geld der Versicherten bei Unitised With Profit-Versicherungen in Fonds angelegt. Denn ein solcher ist nichts anderes als ein Geldmittelbestand für bestimmte Zwecke. Auch der Deckungsstock deutscher Lebensversicherer ist ein Fonds. Dabei muss der Sparer keineswegs ein Recht auf einen bestimmten Fondsanteil erhalten. Das geschieht weder bei deutschen Kapital- oder Renten-Policen noch bei Unitised With Profit Versicherungen. In beiden Fällen hat der Kunde allein einen finanziellen Anspruch gegen seinen Versicherer.

Sich mit Marketingaussagen zur Unvergleichlichkeit verschiedener Produkte zu begnügen, kann nicht Aufgabe der Presse sein. Vielmehr hat der Leser ein Recht darauf, Unterschiede erläutert zu bekommen, ohne dafür ein Seminar über Versicherungs-Mathematik und Versicherungs-Recht belegen zu müssen. Deutschen Lesern lassen sich die Unterschiede zu Produkten aus dem angelsächsischen Raum allerdings nur unter Zuhilfenahme bekannter Begriffe erklären. Das haben wir getan und werden das auch weiterhin so praktizieren.

Michael J. Glück

 

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