16.1.2018 – Ein interessantes Urteil aus zweierlei Sicht: Es stellt sich einerseits die Frage, ob dieser Waschanlagenbesitzer nicht sich und seiner Zunft einen Bärendienst erwiesen hat.
Nach so einem Urteil werde ich – und hoffentlich viele andere auch – Waschanlagen meiden. Unsere Gerichtsbarkeit entwickelt sich immer mehr zur Lachnummer. Wenn ich eine Waschanlage betreibe, hafte ich auch für Schäden aus deren Betrieb, so das allgemeine Rechtsverständnis. Oder soll ich als Geschädigter mit einem anderen Fahrzeug zukünftig auch den Hersteller des gegnerischen Fahrzeugs verklagen?
Unsere Richter verlieren gefühlt immer mehr die Bodenhaftung beziehungsweise den Anschluss an die Realität.
Klaus Fuleda
zum Artikel: „Wenn sich der Albtraum von Autofahrern erfüllt”.
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