WERBUNG

Bewusst über den Hinweis des Ordnungsamtes hinwegsetzt

12.8.2022 – Wenn man die ganze Wahrheit berücksichtigt, ist das Verhalten des Ordnungsamtes gar nicht mehr traurig, sondern bürgerfreundlich. Er wurde nämlich zunächst einmal auf seine Pflicht zur Erneuerung hingewiesen, kannte diese und ist ihr auch mehrmals nachgekommen. Dennoch hat er sich dann darüber hinweggesetzt und sich mit dem wie ihm bekannt ungültigen Behinderten-Parkausweis auf einen Behindertenparkplatz am Hauptbahnhof gestellt.

„Es stelle – so das Gericht weiter – keine Pflichtverletzung dar, wenn die Behörde keine lichtbeständige Farbe verwende. Der Betroffene habe selbst dafür sorgen müssen, dass der unleserlich gewordene Parkausweis erneuert wird. Das habe er bei in der Vergangenheit verblichenen Stempeln auch bereits mehrfach so gehandhabt. Spätestens nach einem Hinweis des Ordnungsamtes der Stadt sei ihm bekannt gewesen, dass der Ausweis nicht mehr in Ordnung war. So ergab sich im Ergebnis für das Gericht ein weit überwiegendes Mitverschuldens, weswegen der Mann die Abschleppkosten allein zu tragen habe.”

Wer auf eine zunächst bürgerfreundliche Kommunikation nicht reagiert und sich bewusst über den Hinweis des Ordnungsamtes hinwegsetzt, kann doch nicht damit rechnen, dass er nochmal nur einen freundlichen Hinweis erhält. Oder wie das Sprichwort sagt: „Wer nicht hören will, muss fühlen!”

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Man hätte auch eine Nachricht hinterlassen können”.

WERBUNG
Schlagwörter zu diesem Artikel
Private Krankenversicherung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe