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Beweisführung wird spannend

30.7.2019 – Nun darf man durchaus gespannt sein, wie der Beklagte es beweisführend vor Gericht fertigbringt, sein Smartphone mit dem Aufladekabel zu verbinden, ohne das Handy in die Hand zu nehmen. Dann müsste er es auch schaffen, zwei Verlängerungskabel zu verbinden und nur eines davon in die Hand zu nehmen.

Aber eine Möglichkeit gibt es tatsächlich: Falls sein Beifahrersitz eine Lordosenstütze hat, könnte ja das Handy dort bereits bei Fahrtantritt festgeklemmt worden sein. Ein Ortstermin wird die Frage beantworten.

Mir wäre es allerdings lieber, er würde das Handy zum Aufladen in die Hand genommen haben. Denn die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen wird um einiges kleiner gewesen sein, als den Stecker des Kabels in die kleine Öffnung des auf dem Beifahresitz befindlichen Handys zu bringen hat, vielleicht sogar während einer Nachtfahrt. Sachen gibt es...

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Artikel: „Telefonieren im Auto: Nicht alle Geräte sind gleich”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

+Robert Düvel - Ablenkung kann niemand bestreiten. mehr ...

Peter Schramm - Spekulieren über die Befestigung ist unnütz. mehr ...

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