28.1.2020 – In der Regel zahlt die Wohngebäudeversicherung eine Neuwertenschädigung. Die PHV grundsätzlich den Zeitwert.
Somit ist der Anspruchsteller besser beraten, wenn er den Schaden über den Gebäudeversicherer regulieren lässt. Ob und in welcher Form dieser Regress nimmt, ist dann seine Sache.
In diesem Fall war die Tapete neuwertig. Bei einer älteren Tapete oder eventuell beschädigtem Fußbodenbelag (zum Beispiel vom Mieter eingebrachter Laminatboden) sieht es anders aus.
Volker Hoffmann
zum Artikel: „Teurer Tapetenwechsel nach Wasserschaden”.
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