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Beschwerden zu Rechtsschutz immer im Spitzenbereich

4.2.2019 – Beschwerden zur Rechtsschutz-Versicherung werden immer im Spitzenbereich liegen. Das liegt primär am komplexen Bedingungswerk, vor allen Dingen in den Nichtfahr- zeugsparten, die selbst bei erfahrenen Vertrieblern oft Zweifel aufkommen lassen. Auch in den Schadenabteilungen der Versicherer wird nach eingehender Klärung des Sachverhaltes ein zuvor ablehnender Bescheid häufig wieder zurückgenommen.

Bei Abschluss einer sogenannten Vollrechtsschutz-Police geht der Verbraucher oft von falschen Annahmen aus. Der Katalog der Risikoausschlüsse wirft oft mehr Fragen auf als er Antworten gibt.

Wilfried Hartmann

wi_hartmann@t-online.de

zum Artikel: „Die Versicherungssparten mit den meisten Beschwerden”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Rechtsschutz
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