28.11.2018 – Folgende ergänzende Info zu dem Prozess vor dem Landgericht Detmold: Das Berufungsgericht (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 2. Mai 2018 – 20 U 163/17, r+s 2018, 482) hat zwar die medizinische Notwendigkeit bestätigt, aber die Klage abgewiesen, weil der Kläger die Prothese nicht während der Dauer des Versicherungsvertrages angeschafft hatte.
Der Kläger hatte trotz Hinweises des Oberlandesgerichts den Rechtsstreit insoweit nicht für erledigt erklärt und / oder gegebenenfalls die Klage nicht auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht umgestellt.
Dr. Ulf Hoenicke
zum Artikel: „Streit mit PKV-Anbieter um bessere Prothese”.
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