27.9.2024 – Die vielen „bürokratischen” Berichte sind nicht dafür da, dass sie von vielen gelesen werden. Vielmehr sollen sie das Verhalten von Unternehmen vorab in der Weise steuern, dass Ziele erreicht werden, die von der Allgemeinheit beziehungsweise politisch gewünscht sind. Indem dieses Verhalten für entsprechende zutreffende Berichte zunächst erforderlich ist.
Sind die Berichte dann unzutreffend beziehungsweise falsch – wie beim Greenwashing oder gar verfälschten Geschäftsberichten wie Wirecard vorgeworfen – dann reicht es, wenn sie von wenigen Interessierten gelesen werden. Etwa von Verbraucherschützern, Ratingfirmen oder interessierten Wirtschaftsjournalisten, Aufsichtsbehörden oder auch Staatsanwälten.
Dann stehen diejenigen am Pranger, die sie erstellt haben. Die Unternehmen haften dann womöglich – Massenklagen können die Folge sein, der Aktienkurs kann fallen, Schadenersatzklagen von Aktionären in Sammelklagen folgen. Vorstände und andere Verantwortliche können fallweise nach langer Untersuchungshaft zu Haftstrafen verurteilt werden und mit ihrem Vermögen für Schadenersatz haften – die Berichte dann Beweismittel sein. Oder der Ruf wird geschädigt, wenn etwa der Vorwurf des Greenwashing anhand der Berichte bewiesen wird.
Würde auf die „bürokratischen” Berichte verzichtet, könnte das Verhalten vorab nicht mehr in der gewünschten Weise gesteuert werden. Und auch die Beweismittel, um anhand von Berichtspflichten Fehlverhalten nachzuweisen, würden fehlen – es bliebe weitgehend folgenlos.
Peter Schramm
zum Artikel: „Rente läuft lebenslang und nicht vielleicht nur bis zum 85. Lebensjahr”.
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