WERBUNG

Bereits die Absicht sollte strafbar sein

5.3.2019 – Da greife ich mir doch an den Kopf! Hier muss das Gesetz entsprechend nachgebessert werden. Denn, wer im Auto ein Telefon in die Hand nimmt, will es auch benutzen.

Hier sollte bereits die Absicht strafbar sein, Dieses Fehlverhalten, das unser aller Gesundheit und Leben gefährdet, greift immer schlimmer um sich.

Nils Fischer

nils.fischer@swisslife-select.de

zum Artikel: „Mobiltelefon: Vom Unterschied zwischen umlagern und benutzen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesundheitsreform
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe