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Beratung müsste auch ohne Vertragsschluss honroriert werden

9.4.2020 – Die Verbraucherschützer vernachlässigen leider, dass eine Honorierung der Beratung auch dann erfolgen muss, wenn gar kein Vertrag zustande kommt.

Nach meiner langjährigen Erfahrung kommt es bei nicht einmal der Hälfte der Beratungen tatsächlich zu einem Abschluss. Entweder weil Vorerkrankungen erst im Zuge der Gesundheitsbefragung in vollem Umfang zutage treten, oder weil Hobbys den Versicherungsschutz verteuern. Und gerade die beratungsaufwendigen Kunden gehen ohne Vertrag nach Hause.

Welcher Studierende geht denn dieses Risiko ein? Eine gute Beratung kostet mindestens 1.000 Euro. Dieses Kostenrisiko trage ich als Maklerin im Moment allein – und das ist auch gut so!

Silvia Jargon

info@gvk-berlin.de

zum Artikel: „„Unis sollten nicht das Wohnzimmer von MLP sein“”.

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Ausbildung · Verbraucherschutz
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