Beratung auch wegen Leistungen aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen sinnvoll

29.11.2024 – Eine vorherige Beratung bei Wegzug ins Ausland ist auch wegen künftiger Leistungen aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen sinnvoll. Denn das Steuerrecht hierzu ist weltweit keinesfalls harmonisiert.

Ablaufleistungen oder Kapitalabfindungen, Leistungen aus Todesfallversicherungen oder Privatrenten, die in Deutschland gegebenenfalls noch steuerfrei wären oder mit einem geringen Ertragsanteil zu versteuern sind, können bei Bezug am Wohnsitz im Ausland weit höher zu versteuern sein.

So hatte ich einen Fall eines Auswanderers nach Kanada, dessen in Deutschland noch korrekt als steuerfrei beworbene Ablaufleistung seiner beitragsfrei gestellten Kapitallebensversicherung in Kanada später zu versteuern war. Und zwar der volle Differenzbetrag der erhaltenen Ablaufleistung zum Zeitwert am Stichtag der Einwanderung nach Kanada.

Es kann sich empfehlen, die Leistung von Lebensversicherungen noch in Deutschland abzuwarten oder hier noch die Kapitalabfindung einer privaten Rentenversicherung zu beziehen, statt der Rente daraus im Ausland. Auch der Rückkauf vor der Auswanderung kann steuerlich vorteilhaft sein.

Wer sich hier nicht vor Auswanderung beraten lässt oder anderweitig sachkundig macht, kann manch teure Überraschung erleben, wenn er meint, die steuerlichen Hinweise zu seinen in Deutschland abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen seien für den Fall der Auswanderung noch irgendetwas wert.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Immer mehr deutsche Rentner leben im Ausland: Welche Länder ihre Favoriten sind”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Ertragsanteil · Private Krankenversicherung · Rente · Senioren · Steuern · Strategie
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