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Belastung von betrieblichen Renten nicht vergessen

4.6.2018 – Paritätische Verteilung des Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung – ein guter erster Schritt. Wie steht es mit der paritätischen Verteilung der „Belastung” von betrieblichen Renten mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungs-Beiträgen?

Die Rückkehr wäre auch hier meines Erachtens längst überfällig und führt voraussichtlich stärker zur sinnvollen Verbreiterung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei den Beschäftigten als das BRSG.

Dabei sollte aber darauf geachtet werden, dass dies nicht Jahre später wieder gekippt werden kann (oder falls doch, dann bitte nur mit Stichtagsregelungen für bestehende / neue bAV-Verträge), damit die Arbeitnehmer auch Planungssicherheit haben.

stefan.matthiesHH@web.de

zum Artikel: „Acht Milliarden Euro Versicherungsbeiträge werden umverteilt”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Betriebliche Altersversorgung · BRSG
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