Bekleidung für den privaten Alltagsgebrauch weitgehend unbrauchbar machen

28.6.2022 – Es macht doch Sinn, wenn das Einkommensteuer-Gesetz ausdrücklich verhindert, dass normale im Alltag nutzbare Gegenstände steuerlich abzugsfähig werden, nur weil man sie auch beruflich nutzt, etwa die Rolex, um seinen Termin nicht zu verpassen.

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Indes zum Beispiel Uniformen können steuerlich abgesetzt werden. Allerdings nicht die des Modedesigners Paul Smith, bestehend aus schwarzem Anzug, weißem Hemd und schwarzer Krawatte für die Agentenausstattung der Men in Black, inklusive Hoodie mit Alien-Print.

Durch Aufdrucken oder Aufsticken eines Firmen-Logos oder sonstiger Embleme kann Bekleidung indes für den privaten Alltagsgebrauch weitgehend unbrauchbar gemacht werden, was dann zur steuerlichen Absetzbarkeit führt. Wie auch der Buchhalter unter Nennung des einschlägigem Paragrafen zur Abschreibung als notwendige Betriebsausgabe erklärt, der sich wegen der Umorientierung zum Löwenbändiger bereits einen Löwenbändiger-Hut angeschafft hat. Mit roten Leuchtbuchstaben „Löwenbändiger”, damit man sie auch nachts bändigen kann, denn da sind sie besser gelaunt. Und tagsüber schaltet man es ab und ist energiebewusst.

Für Bestatter jedenfalls und zur Nachahmung für Trauerredner gibt es im Fachhandel entsprechende standesgemäße Bekleidung mit aufgedrucktem Palmwedel und auf Wunsch dem Angebot zum Aufdrucken oder Besticken mit Firmenlogo. Und für Sargträger gibt es sogar passende Uniformen, samt Hut, von der Stange.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Kleinkarierte Sichtweise von „Geldeintreibern””.

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Einkommensteuer · Private Krankenversicherung
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