19.9.2017 – Die Quote beitragsfrei gestellter Verträge ist als Qualitätskriterium nicht tauglich. Wenn hier Einmalbeitrags-Versicherungen – bei Restschuld üblich – und solche mit zum Beispiel nur planmäßig fünfjähriger Beitragszahlungsdauer als beitragsfrei gestellt mitgezählt werden, liegt gar keine nachträgliche Beitragsfreistellung vor.
Bei Direktversicherungen, Entgeltumwandlungen und Basisrenten ist statt einer Kündigung regelmäßig nur die Beitragsfreistellung möglich – wer hier gut verkauft hat, senkt die Kündigungs- und erhöht die Beitragsfreistellungs-Quote.
Hohe Beitragsfreistellungs-Quoten in Risikolebens-Versicherungen sind zunächst einmal ein Qualitätskennzeichen, denn viele Anbieter bieten für Risikolebens-Versicherungen weder die Möglichkeit eines Rückkaufswertes bei Kündigung, noch die einer Beitragsfreistellung. Vielmehr endet der Vertrag meist ersatzlos, wenn keine Beiträge mehr gezahlt werden. Wenn ein Lebensversicherer also den Kunden Gutes tut und ihm dann eine beitragsfreie Leistung gewährt, hat er auch eine entsprechend hohe Quote an beitragsfreien Verträgen.
Wenn ein Lebensversicherer sich an dieser Quote stört oder sie ihm vorgehalten wird, kann er ja auf diese Wohltat für seine Versicherten in neuen Tarifen verzichten. Zumal ein beitragsfrei gestellter Vertrag jedes Jahr aufs neue in die Quote eingeht, ein ersatzlos Gekündigter aber nur in dem einen Jahr, in dem er gekündigt wird.
Peter Schramm
zum Artikel: „Die LV-Anbieter mit den größten Anteilen beitragsfreier Policen”.
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