Beitragsanpassungen nicht schutzlos ausgeliefert

20.12.2018 – In zahlreichen Gerichtsverfahren der letzten zwei Jahrzehnte hat sich gezeigt, dass eine Überprüfung von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich ist. Wenn der Versicherungsnehmer eine Beitragsanpassung durch eine negative Feststellungsklage angreift, prüfen Gerichte die materiellen Anpassungs-Voraussetzungen wie auch die korrekte Ermittlung der Berechnungsgrundlagen und richtige Berechnung der neuen Beiträge mit Hilfe von versicherungs-mathematischen Sachverständigen-Gutachten.

Der Versicherer muss dann die Berechtigung zur verlangten Prämienerhöhung insoweit vollständig beweisen, auch durch Vorlage aller dem Treuhänder dazu vorgelegten Berechnungsgrundlagen, statistischen Nachweise und Herleitungen.

Keinesfalls also ist ein Versicherungsnehmer hier Beitragsanpassungen schutzlos ausgeliefert – das Gegenteil ist der Fall. Denn jede Beitragsanpassung wird bei einer Klage vom Gericht überprüft, anhand genau der Unterlagen, die auch dem Treuhänder vorgelegen haben, nach genau den gesetzlichen Vorschriften zur Prämienkalkulation, deren Einhaltung auch der Treuhänder vor seiner Zustimmung zu prüfen hat, und die auch vom Verantwortlichen Aktuar schon geprüft sind.

In Österreich gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Überprüfung von Prämienanpassungen durch Treuhänder. Denn hier setzt man auf die gerichtliche Überprüfung, auch mit Hilfe eines funktionierenden Verbraucherschutzes, was sich bewährt hat. Wozu soll man dann Treuhänder brauchen?

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „BGH entscheidet Treuhänderstreit zu Gunsten der PKV”.

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Aktuar · Beitragsanpassung · Private Krankenversicherung
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