Beitragsanpassungen folgen einem geregelten Verfahren

8.4.2020 – Dass der Gesetzgeber es unterbunden hat, dass jüngere Privatversicherte jahrzehntelang die Vorteile einer günstigen privaten Krankenversicherung (PKV) beanspruchen können, um dann als Rentner die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung zu belasten, ist eine richtige Entscheidung.

Mit fortschreitender Automatisierung und Einsatz Künstlicher Intelligenz Rechnungen genauer zu prüfen und ungerechtfertigte Leistungen abzulehnen, wird von allen privaten Krankenversicherern zunehmend umgesetzt. Solche Leistungen würden sonst zu zusätzlich unnötig hohen Beitragsanpassungen führen. Ich wollte nicht dafür mit meinen Beiträgen zahlen, dass andere Leistungen erhalten, die sie nicht versichert haben und die ihnen nicht zustehen.

Ich glaube nicht, dass es erst einer Konzernübernahme zu verdanken ist, wenn ein Versicherer hier effiziente Mittel einsetzt. Beitragsanpassungen folgen einem geregelten Verfahren entsprechend der Veränderung der Berechnungsgrundlagen. Zu hohe Anpassungen sind nicht zulässig – das wird auch bei Klagen gerichtlich überprüft.

Wegen des versicherungs-mathematischen „Altenproblems der PKV” – je höher die Alterungsrückstellung, desto höher die prozentuale Auswirkung von Beitragsanpassungen – hatte der Bundestag 1994 eine Expertenkommission eingesetzt. Deren ab dem Jahr 2000 großenteils sukzessiv umgesetzte Vorschläge haben bei damals bereits Älteren indes nur stark begrenzte Wirkung. Nach meiner Erfahrung teilt auch die Axa die Höhe der Alterungsrückstellungen auf Anfrage gerne mit.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Mit der Übernahme der Colonia durch Axa hat sich alles verändert”.

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Private Krankenversicherung · Senioren
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