Beißt sich das vielleicht mit den Pflichten des Maklers?

2.3.2018 – Schön, dass Franke & Bornberg konkrete Zahlen zu Versdiagnose nennt. 38 Prozent Normalannahmen sind für die Versicherten aber wohl kaum ein gutes Ergebnis.

Beißt sich das vielleicht sogar mit unser aller Pflicht, professionell in bestmöglichem Interesse der Versicherungsnehmer zu handeln (§ 1a VVG)? Ist das bestmögliche Interesse der Verbraucher, möglichst schnell irgendeine Annahmeentscheidung in einem für die Versicherer kostengünstigen Verfahren zu bekommen – oder eher Versicherungsschutz möglichst zu normalen Konditionen zu erhalten?

Matthias Helberg

info@helberg.info

zum Artikel: „Mehr als jeder dritte Antrag wird normal angenommen”.

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Versicherungsvertragsgesetz
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