Bei vielen Versicherern Unfallfolgen durch Eigenbewegungen mitversichert

1.10.2021 – Richtigerweise müsste die Überschrift lauten: „Wer beim Spazierengehen ohne äußere Einwirkung umknickt und dabei verletzt wird, hat keinen Anspruch auf Leistungen des beklagten privaten Unfallversicherers aus diesem Vertrag”. So entsteht der Eindruck, dass dies generell so ist. Das entspricht nicht den Tatsachen, da eine Vielzahl von Versicherern Bedingungswerke anbieten, die auch Unfallfolgen durch Eigenbewegungen mitversichert haben.

Andreas Reissaus

reissaus@gmx.de

zum Artikel: „Wann ein Unfall kein Unfall ist”.

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