Bei vielen deutschen Lebensversicherern Abschlusskosten in dieser Höhe

28.3.2018 – Die gesamten sieben Prozent Vertriebskosten für die Afa kann man nicht mit dem vergleichen, was üblicherweise dem Vermittler an Provisionen selbst gezahlt wird. Denn selbstverständlich erhält dieser genau wie bei jedem anderen Lebensversicherer von den in Rechnung gestellten Abschlusskosten nur einen Teil – womöglich mehr als den zunehmend bei vielen anderen Versicherern knapp bemessenen.

Sieben Prozent insgesamt in Rechnung gestellte Abschlusskosten sind bei fondsgebundenen Lebensversicherungen insbesondere aus dem europäischen Ausland absolut marktüblich. Sogar viele deutsche Lebensversicherer stellen dafür Abschlusskosten in dieser Höhe in Rechnung – und darüber hinaus.

Auch Afa-Vermittler sind nicht nur Verkäufer, sondern haben die gleichen Beratungspflichten gemäß § 61 VVG wie jeder andere Vermittler. Darüber hinaus werden von den sieben Prozent in Rechnung gestellten Honoraren von der Afa auch der gesamte weitere Vertriebsaufwand bezahlt, wie etwa die Betreuung der Vermittler und Werbung.

Der Gesetzgeber will die Honorarvermittlung ausdrücklich fördern. Dabei ist klar, dass den Vermittler dabei keine „Provisionshaftung” bei Kündigung mehr trifft – er hat dies durch seine Arbeit verdient, in vertretbar fairer Höhe.

Statt zu monieren, dass die Afa höhere Abschlussvergütungen an ihre Vermittler – immer noch deutlich unter sieben Prozent – als viele andere Vertriebe zahlt, und ohne Provisionshaftung, sollten doch eher die zunehmenden Erschwerungen durch Provisionsbegrenzungen und Haftungszeiten angegriffen werden.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Falsche Vorwürfe, falsche Reaktionen”.

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Private Krankenversicherung · Versicherungsvertragsgesetz · Werbung
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