24.7.2020 – Dieses Urteil ist ein Hohn, denn auch mit dieser Geschwindigkeit ist eine schwerwiegende Verletzung oder eine Tötung einer Person möglich. Dann wird interessant sein, ob die Rechtsprechung dann immer noch so leichtfertig mit der Sicherheit umgeht.
Oder geht es hier nach dem Motto „wer die Umwelt angeblich weniger verschmutzt”, darf auch ordentlich als Alkoholiker weiterfahren? Denn bei diesem Wert ist eine kontrollierte Fahrt nicht mehr zu unterstellen und die Untüchtigkeit gegeben. Bei einem Autofahrer ist ein Idiotentest sicher. Aber manche sind vor dem Gesetz gleicher.
Jörg Komes
zum Artikel: „Mit 1,59 Promille auf dem Pedelec – absolut fahruntüchtig?”.
Peter Schramm - Rechtsprechung geht keinesfalls leichtfertig mit dem Thema um. mehr ...
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