WERBUNG

Begünstigt durch Tarifwechsel

11.12.2018 – Die berechnete Steigerung der Prämie pro PKV-Vollversichertem von nur 2,8 Prozent im Jahresschnitt der letzten zehn Jahre zeigt, wie erfolgreich das regulative Modell der privaten Krankenversicherung (PKV) gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – mit 3,3 Prozent jährlicher Steigerung – funktioniert.

Versicherte in der PKV haben nämlich anders als in der GKV das Recht auf Tarifwechsel gemäß § 204 VVG in günstigere Tarife mit gegebenenfalls niedrigerem Leistungsniveau oder höheren Selbstbehalten. Dadurch kann sogar eine im Einzelfall hohe Anpassung von 25 bis 35 Prozent am Ende sogar zu einer Senkung der Prämie des Versicherten führen, die sich statistisch entsprechend auswirkt.

Wäre es für die Versicherten erforderlich, so könnte durch mehr Tarifwechsel in gegebenenfalls noch günstigere Tarife die Entwicklung der Prämie pro Versichertem sogar von 2,8 Prozent im Zehnjahresschnitt bis auf weniger als Null reduziert werden. Kein Älterer muss unbezahlbare Prämien befürchten.

Hier zeigt sich die Überlegenheit der PKV mit ihrer individuellen bedarfsgerechten Gestaltungsmöglichkeit des Versicherungsschutzes inklusive garantiertem Tarifwechselrecht bei voller Anrechnung der hohen Alterungsrückstellungen gegenüber der GKV. Denn die gesetzlichen Krankenkassen müssen ein einheitlich gesetzlich vorgegebenes, sehr umfassendes Leistungsniveau bieten, das seinen Preis hat. Bis auf begrenzte Sparmöglichkeiten etwa in Wahltarifen für Selbstbehalte hat der dort Versicherte keine Chance, sein Leistungsniveau nach Bedarf preiswerter zu gestalten.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „PKV-Beiträge steigen langsamer”.

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe