Begriffe aus den Versicherungs-Bedingungen beibehalten

23.1.2017 – Zunächst sollten einmal die Begriffe aus den Versicherungs-Bedingungen beibehalten werden; weder Hochwasser noch Starkregen sind eine versicherte Gefahr.

Versichert ist nämlich die Überschwemmung, verursacht durch „Hochwasser” und Witterungsniederschläge. Starkregen ist dabei nicht gefordert. Starkregen alleine ist nicht versichert. Warum sollte man sich in einem Mehrfamilienhaus ab dem ersten Obergeschoss dagegen versichern?

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Potenziale in der Hausratversicherung”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Elementarschaden · Hausratversicherung · Starkregen
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG