Begriff der „Solidargemeinschaft” wird zur hohlen Phrase

16.10.2019 – Es stimmt mich nachdenklich, wenn selbst eine Kreisbehörde versucht, die Versicherungspflicht in der „Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten” (Zitat Ulla Schmidt / Ex-Bundesministerin für Gesundheit und Kundin der privaten Krankenversicherung (PKV)) zu vermeiden!

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Der Notarzt hat einkommensbedingt vermutlich die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen und sich in der PKV zu versichern. Die selbstverwaltete Ärzteversorgung als Rentenversicherungs-Träger hat in Zeiten der Überalterung natürlich ein Interesse an den Mitgliedsbeiträgen der aktiven Ärzte. Wenn dann die Sozialgerichte über konstruierte Schein-Selbstständigkeiten kommunaler Behörden urteilen müssen, wird der Begriff der „Solidargemeinschaft” zu einen hohlen Phrase!

Laut Bundestag sind „etwas mehr als die Hälfte“ aller 709 Bundestagsabgeordneten beihilfeberechtigt und beziehen somit staatliche Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung. Und haben natütlich kein Interesse daran, die eigenen Vorteile daraus per Gesetzgebung abzuschaffen! Halt Pech für 90 Prozent der Bevölkerung, die diese Wahlmöglichkeit nicht bekommt...

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Wann für Mediziner Sozialversicherungs-Beiträge fällig werden”.

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