12.3.2020 – Diese „Verbraucherschützer” wissen scheinbar immer noch nicht, das in der Versicherungswirtschaft Vertragsfreiheit herrscht. Werden nur die Prämien, aber nicht die Versicherungsbedingungen verglichen, kann das im Schadensfall sehr teuer werden.
Nun sind diese Verbraucherschützer über Ihre Töchter Versicherungsvertreter und Honorarberater.
Hier ein Beispiel aus den Versicherungsbedingungen des Rahmenvertrages der BdV Mitgliederservice GmbH, die vollmundig als deutliche Verbesserung zum 01.01.2020 angekündigt wurde.
Die Wohngebäudeversicherung: b) Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks jünger als 30 Jahre zum Schadenszeitpunkt (Ziff.3.5) Die Entschädigungsgrenze erhöht sich von einem Prozent auf drei Prozent der Versicherungssumme.
Gleichzeitig steigt die maximale Entschädigung von 5.000 auf 6.000 Euro. Mit diesen Versicherungsbedingungen hat jeder Versicherungsmakler aus Haftungsgründen nur noch schlaflose Nächte.
Hubert Gierhartz
zum Artikel: „BdV bemängelt Allianz-Direct-Tarif wegen Leistungsausschlusses”.
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