BDV-Kritik kann nicht unwidersprochen bleiben

24.10.2018 – Die Kritik des Bundes der Versicherten (BdV) an angeblichen Fehlkalkulationen der Versicherungs-Vesellschaften in Bezug auf Zinszusatzreserve, Bewertungsreserven und Run-offs ist in erheblichem Maße anzuzweifeln.

Stichwort Kostenersparnis: Erst vor wenigen Tagen veröffentlichte das VersicherungsJournal ein Fach-Interview, in dem die deutlichen Vorteile der Übernahme kleinerer Versicherungsbestände ohne Kundennachteile erläutert wurden.

Stichwort Zinszusatzreserve: Hier gibt es ernstzunehmende Stimmen, die die Meinung verteten, die Zinszusatzreserve sei inzwischen überdimensioniert und entziehe daher tatsächlich den Versicherten unangemessen Überschussbeteiligungen. Dies ist aber Sache des Gesetzgebers und liegt nicht an „Fehlkalkulationen” der Versicherer, wie pauschal behauptet wird.

Bewertungsreserven: Die Höhe der Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven war immer schon strittig und besonders dem BDV ein Dorn im Auge. Ich räume ein, dass ich mich in diesem Punkt viel zu wenig auskenne und hier erheblicher Informationsbedarf besteht darüber, ob Versicherer hier die Möglichkeit haben, legal Gewinne zu transferieren.

Rolf Kischkat

rolf.kischkat@empfohlene-versicherungen.de

zum Artikel: „BdV: Versicherer müssen sich zu Fehlkalkulationen bekennen”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Verbraucherschutz · Zinszusatzreserve
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