Ausweitung auf alle Steuerzahler wäre hochgradig ungerecht

19.11.2019 – „In den Kreis der Förderberechtigten wollen die Verbände alle Steuerpflichtigen in Deutschland einbeziehen.” Vielleicht sollten die Verbände GDV, BVI und die privaten Bausparkassen einmal das Gesetz lesen, bevor solche Forderungen aus Eigeninteresse veröffentlich werden.

Die Förderung der Riester-Rente wurde nämlich von allen Beitragszahlern der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert. Durch den sogenannten Riester-Faktor oder offiziell „Faktor für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung (RVB) und des Altersvorsorgeanteils (AVA)“ wurden die Rentenerhöhungen 2011 bis 2013 gemindert. Das heißt, auf Dauer haben alle gesetzlich Rentenversicherte geringere Rentenansprüche zu tragen.

Eine Ausweitung auf alle Steuerzahler anstatt der rentenversicherungs-pflichtigen Personen (§ 10a EStG), wäre natürlich im Interesse der Versicherer, aber hochgradig ungerecht.

Roland Schmidt

dkew@gmx.de

zum Artikel: „Riester: Gemeinsamer Plan gegen den drohenden Staatsfonds”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Bausparen · Einkommensteuer · Rente · Riester
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