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Ausschließlich durch Eigenbewegung kann ein Fuß nicht brechen

1.10.2021 – Ein Fuß kann nicht ausschließlich durch Eigenbewegungen brechen. Man setze sich mal auf einen Sessel, halte den Fuß hoch und versuche, ihn dann durch beliebige Bewegungen von Fuß und Bein dort in der Luft zu brechen. Es wird nicht gelingen.

Ausschließlich durch Eigenbewegungen – wie das Gericht meint – kann der Fuß also nicht gebrochen sein. Es muss zusätzlich eine besondere von außen wirkende Kraft entgegengewirkt haben; die wegen des Umknickens plötzlich in einer anderen Richtung oder so biologisch nicht vorgesehenen Weise auf den Fuß gewirkt hat, der die Knochen nicht mehr standhalten konnten.

Diese plötzliche Kraft dürfte sich wohl aus dem Widerstand ergeben haben, den die feste Bodenoberfläche der Eigen-Bewegung des Fußes entgegengesetzt hat. Vergleichbar, wie wenn der Laternenpfahl der fortschreitenden Eigenbewegung eine Widerstandskraft entgegensetzt oder der feste Boden dem Umstürzenden.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Wann ein Unfall kein Unfall ist”.

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