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Ausnahmeregelung ist nicht positiv

29.9.2003 – Ihre Nachricht ist in der Aussage nicht richtig. Denn was beschlossen wurde ist lediglich, dass die BRD das Recht hat, eine Ausnahmeregelung zu vereinbaren.

In gut informierten Kreisen herrscht mittlerweile die Ansicht, dass eine interne Regulierung viel extremer in ihrer Ausgestaltung kommen soll, als es Brüssel vorgeben möchte.

Nicht nachvollziehen kann ich allerdings die Freude in Ihrer „Botschaft", was an einer Ausnahme-Regelung nach derzeitigem Modell positiv sein soll.

Wie lange soll unsere Branche noch von hunderttausenden „Feierabendvermittlern" geprägt bleiben, die sich über den § 34 C einen Persilschein kaufen können?

Wir haben jahrelange gefordert, dass wir die entsprechende Reputation erhalten, nun kommt sie und viele sind am meckern.

Ich würde mich vielmehr freuen, wenn Ihr Blatt eine kritische Haltung zu diesem Thema propagieren würde.

Klaus Fuleda

info@klaus-fuleda.de

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