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Auslegung der Musterbedingungen soll der Entwicklung der Rechtsprechung folgen

10.1.2022 – Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat bei der Erstellung seiner Musterbedingungen nicht in jedem Detail eine Vorstellung davon, wie sie auzulegen sind. Dies bereits aufgrund der Entstehung der Bedingungen, sodann aufgrund der Zielsetzung, die Auslegung der Entwicklung der Rechtsprechung zu entnehmen, und den darauf jeweils aufsetzenden Rechts-Kommentaren zu Musterbedingungen.

So schreibt der GDV in einer Stellungnahme vom 10. April 2007 an die EU: „Die Musterbedingungen des GDV bilden stets eine „mittlere Produktlinie“ ab. Sie sind kein Innovationshemmnis, allerdings auch kein Innovationsmotor, sondern „sammeln den Markt ein“, d. h. in den Musterbedingungen werden diejenigen produktumschreibenden Klauseln integriert, die sich im Markt entwickelt haben, dort etabliert und ihre wettbewerbsbildende Kraft verloren haben. Diese bilden dann die Basis für weitere Innovationsschritte. Dies bedeutet, dass die Musterbedingungen hinter dem Markt „herhinken“.

[...] haben Musterversicherungs-Bedingungen zudem den Vorteil, dass für sie regelmäßig Kommentierungen durch die Wissenschaft zur Verfügung stehen, die auch die Rechtsprechung zur Auslegung dieser Musterbedingungen umfassend darstellen. Damit kann der Versicherungsnehmer [...] leichter erkennen, welche Ansprüche ihm zustehen. Ein Rechtstreit insbesondere um den Umfang von Ansprüchen kann so häufig vermieden werden. [...] Auch die Notwendigkeit nur weniger Gerichtsverfahren gegen eine Musterversicherungs-Klausel bringt [...] ein erhebliches Mehr an Rechtssicherheit.”

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Warum äußert sich der GDV nicht dazu?”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Erwin Daffner - Bedingungstext, der seit über 40 Jahren nahezu unverändert verwendet wird. mehr ...

Rüdiger Falken - Sachbearbeitung wird revisionssicher regulieren. mehr ...

+Erwin Daffner - Bedingungstext, der seit über 40 Jahren nahezu unverändert verwendet wird. mehr ...

Peter Schramm - Anpassungen nicht zu vermeiden. mehr ...

Erwin Daffner - Versicherungs-Bedingungen haben sich nicht gravierend verändert. mehr ...

Oliver Henkel - Auch bei Neubauten können Fugen undicht werden. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Private Krankenversicherung
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