29.1.2021 – Das ist doch eine echte Milchmädchenrechnung! Bei 87.034 Euro komme ich auf eine Verzinsung von 5,37 Prozent. Verwende ich diese auf die 1.600 Euro Honorar, so werden daraus 7.679 Euro. Kommen noch 2,5 Prozent Betreuungsvergütung hinzu, so ergibt dies 9.855 Euro. Und weg ist der Vorteil!
Nehmen ich das maximal erlaubte an Honorar und die in der Berechnung zugrunde gelegte Verzinsung, so ergibt dies 17.828 Euro. Lege ich das maximal mögliche/erlaubte Honorar zugrunde, so brauche ich nur durchschnittlich drei Prozent Verzinsung, damit ich die Differenz ausgleichen kann.
Honorar kann, muss aber nicht besser sein. Warum sollte aus dem schwarzen Provisionsschaf kein schwarzes Honorarschaf werden? Immerhin fällt die Stornohaftung weg...
Frank Schmidt
zum Artikel: „Nettopolicen: Boom durch Provisionsdeckel erwartet”.
Peter Schramm - Honorare weisen besonderes „Storno”- und Kostenrisiko auf. mehr ...
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