WERBUNG

Aufsichtsfreies Angebot der Lebensgestaltung

5.6.2019 – „Wer eine medizinische Frage hat, geht zum Arzt oder zur Apotheke. Dafür gibt es Spezialisten.” Nur leider ist in den Bedingungen der privaten Krankenversicherung (PKV) gar nicht vereinbart, dass diese für die Beantwortung aller medizinischen Fragen durch den Arzt leistet. Vielmehr muss dazu ein Versicherungsfall eingetreten sein, durch den die Arztbehandlung medizinisch notwendig wird. Mit Ausnahme auch bei Gesunden definierter Vorsorgemaßnahmen und anderer definierter Leistungen, etwa bei Zahnprophylaxe, Impfungen oder bei Schwangerschaft.

Die PKV kann über digitale Services hinaus keine Leistungspflicht für jedweden Wunsch nach ärztlicher Beratung einführen, unabhängig vom Eintritt eines Versicherungsfalles, ohne sich auf mittlere Sicht abzuschaffen. Dann nämlich wäre es gar keine Versicherung von ungewissen Lebensrisiken mehr, sondern Lebensgestaltung.

Solche Produkte könnte aber jedes Unternehmen ganz außerhalb der Versicherungsaufsicht anbieten, wobei es dann unschädlich wäre, wenn selbstverständlich die Leistungen nicht aufhören, wenn der Betreffende nicht mehr gesund ist, sondern Krankheiten eintreten.

Diese Bewertung als aufsichtsfreies Angebot der Lebensgestaltung statt Versicherung von Lebensrisiken hat kürzlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht bei einem Anbieter bestätigt, gegen den eine Anzeige wegen Verdacht auf unerlaubtes Versicherungsgeschäft eingegangen war. Nicht nur Google und Amazon könnten hier Versicherungen ohne Beschränkung durch Aufsicht, Vertriebs- und Vermittlerregulierung höchstwertig ablösen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Schmuckes Beiwerk, das nur Kosten verursacht”.

WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe