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Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards

6.5.2019 – Rentner, die jetzt schon eine höhere Steuerlast tragen wegen zusätzlicher Einkünfte zur gesetzlichen Rente, versuchten auch nur, ihren Lebensstandard zu halten. Weil die gesetzliche Rente dafür nicht reicht, haben viele auf Anraten von Vermittlern zusätzliche Renten abgesichert, etwa über Entgeltumwandlungen, Riester- oder Basis-Renten.

Solange die gesetzliche Rente nur mit einem Ertragsanteil von etwa 18 Prozent versteuert wurde, konnten auch diese Zusatzrenten meist steuerfrei ausgezahlt werden. Auch dann hat dies aber insgesamt für die gewünschte Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards kaum ganz gereicht.

Wenn nun aber durch den zunehmend zu versteuernden Anteil der gesetzlichen Rente diese alleine schon den steuerfreien Einkommensanteil fast ausschöpft oder gar schon darauf Steuern zu zahlen sind, geraten auch die zusätzlichen Absicherungen stärker mit zunehmender Progression in die Besteuerung. Damit aber wird das Ziel der Aufrechterhaltung des in der Berufstätigkeit erreichten Lebensstandards nun bei Weitem verfehlt.

Sind diese sozusagen selbst daran schuld, wenn sie sich gut beraten mit dem steuerfreien Existenzminimum der gesetzlichen Rente nicht begnügt haben? Die nachgelagerte Besteuerung war bei entsprechender Beratung sehr gut absehbar – als Kehrseite der beworbenen Steuerersparnisse oder Zulagen. Dann wären noch höhere Zusatzabsicherungen bei entsprechend noch höheren Steuern oder Privatrenten bei nur geringer Ertragsanteil-Besteuerung zielführend gewesen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Steuerlast meist erst durch sonstige Einkünfte”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Ertragsanteil · Private Krankenversicherung · Rente · Riester · Senioren · Steuern
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