Auch Vermittler müssen das in der Beratung beachten

23.9.2019 – Diese Aussage ist schon etwas einseitig und werblich geprägt: „ Autofahrer können so in den Genuss eines noch höheren Beitragsnachlasses kommen.”

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Es gibt nämlich eine andere Sicht auf diese langen Staffeln. Wen man zukünftig überschlägig berechnen will, ob sich die Inanspruchnahme der Versicherung für den Kunden lohnt oder er den Schaden doch besser selber bezahlt, muss zukünftig praktisch auch die Lebenserwartung mit als Kriterium herangezogen werden.

Denn die Folgen einer SF-Rückstufung können sich nun über Jahrzehnte auswirken. Ob dies die cleveren Selbstentscheider bei den Kunden auch beeachten werden, die zum Jahresende ihren bisherigen Vertrag kündigen, um ein (vermeintliches) Schnäppchen zu machen?

Doch auch bei den Vermittlern ist dieser Aspekt in der Kundenberatung zu beachten.

Andreas Reissaus

reissaus@gmx.de

zum Artikel: „Autoversicherer verlängern Rabattstaffel auf bis zu 50 Jahre”.

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Berufsunfähigkeit · Lebenserwartung
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