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Auch für Manager gilt zunächst die Unschuldsvermutung

23.1.2018 – Dem geschassten Manager wird unter Anderem Anstiftung zur Denunziation vorgeworfen. Inwieweit dies zutrifft, vermag kein Außenstehender zu beurteilen. Treffen diese Vorwürfe zu, dann muss die Ergo darauf reagieren – gegebenenfalls auch strafrechtlich. Aber nicht zur Belustigung der Versicherungsszene öffentlich.

Bis zu einer Verurteilung gilt aber auch für Manager die Unschuldsvermutung. Wenn dieser rechtsstaatliche Grundsatz aufgegeben wird und eine Person ohne Verurteilung öffentlich an den Pranger gestellt wird, ist es schlecht um die Unternehmenskultur bestellt. Genau das wollen diejenigen, die die Öffentlichkeit suchen, ja erreichen. (Das einfache Volk reagiert dann in etwa so: „Da wird auf jeden Fall was dran sein” und mit Neid „Einen Manager wird es schon nicht hart treffen”.)

Hat jemals jemand bei einem zu Unrecht vorverurteilten Wettermoderator Abbitte geleistet? Oder bei einem von allen Vorwürfen freigesprochenen Bundespräsidenten? Der Vorwurf der Denunziation bei dem Ergo-Manager steht bislang unbelegt im Raum. Dagegen haben seine Gegner bewiesen, dass sie zum Mittel der öffentlichen Denunziation greifen.

Ich kenne die Causa Schinnenburg nicht. Die Vorwürfe mögen berechtigt sein. Unerträglich ist jedoch dieses bedenkenlos-unreflektierte Nachplappern von Behauptungen.

Daniel Sodenkamp

daniel.sodenkamp@web.de

zum Leserbrief: „Eine reiche Reaktion auf die Veröffentlichung”.

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