15.6.2018 – Von den 14.910 zulässigen Beschwerden für das Jahr 2017 entfielen 9.229 zulässige Beschwerden auf den Bereich Kfz, Rechtsschutz, Gebäude-, Unfall-, Hausrat- und allgemeine Haftpflichtversicherung. Vergleichsweise waren 380 Beschwerden in der Berufsunfähigkeits-Versicherung zulässig.
Es stellt sich mir die Frage, warum es in den Versicherungs-Gesellschaften für alle angeführte Bereiche Spezialisten gibt. Zum Beispiel ist eine private Haftpflichtversicherung eine sehr komplexe Sache. Hier ist in der Beratung genau zu hinterfragen, welchen Risiken der Kunde ausgesetzt ist.
Das gilt grundsätzlich für alle Risiken. Ausbildung? Nicht nötig. Das gilt natürlich auch für den Vermittler. Mitnahmegeschäft?
Hubert Gierhartz
zum Leserbrief: „Auto wegen fehlender Grüner Karte beschlagnahmt”.
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