14.11.2025 – Meines Erachtens kann auch ein Fliesenboden Hausrat sein (A 8.3). Ferner gehören zum Hausrat (A 8.3.1) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (zum Beispiel Einbaumöbel und Einbauküchen).
Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen. Das können ein festverklebter Teppichboden oder eben Fliesen sein.
Interessant ist die Entscheidung für die Eintrittspflicht des Hausratversicherers für Hotelkosten, wenn der Estrich ersetzt werden muss und deswegen die Wohnung unbewohnbar ist. Jetzt liegt ein für den Hausratversicherer ebenfalls versicherter Schadenfall am zum Beispiel Fliesenboden vor; auch wenn eigentlich unbeschädigt.
E. Daffner
zum Artikel: „Hausratversicherer muss für Leitungswasserschäden an Fliesen zahlen”.
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