Argumentatives Kartenhaus, das schnell zusammenbricht

29.6.2018 – Holger Balodis ist entweder ein Experte, der sich nicht auskennt. Dann ist er keiner und handelt grob fahrlässig, derartiges zu verfassen. Oder er weiß, was er tut, dann begeht er Betrug an der Öffentlichkeit.

Es braucht nur vier Aussagen, um sein argumentatives Kartenhaus zusammenbrechen zu lassen:

1. Die von ihm zitierte Nettoverzinsung ist nicht identisch mit der nachhaltig erzielbaren laufenden Verzinsung der Kapitalanlagen. Diese ist deutlich niedriger und perspektivisch rückläufig. Die Nettoverzinsung enthält Einmaleffekte wie Abschreibungen und realisierte Bewertungsreserven.

2. Die Bewertungsreserven beinhalten vor allem Reserven auf Anleihen. Diese spiegeln die Zinsansprüche wider, die den Versicherern oberhalb des aktuellen Zinsniveaus zustehen. Diese sind zwingend nötig und einkalkuliert, um die Garantien der Kunden über Jahrzehnte zu finanzieren.

3. Die Realisierung von Bewertungsreserven ist bei den meisten Unternehmen derzeit in der Regel deshalb nötig, um die gesetzlich vorgeschriebene Zinszusatzreserve zu finanzieren.

4. Die Zinszusatzreserve finanziert künftige Zinsverpflichtungen vor, so dass die Branche künftig nicht mehr so hohe laufende Zinserträge erwirtschaften muss, wie sie den Kunden versprochen hat. 1,9 Prozent sind nach (!) Einrechnung der Zinszusatzreserve zu finanzieren. Ohne die Zinszusatzreserve wäre der Wert deutlich höher.

Es enttäuscht mich, wie so eine fragwürdige Kampfschrift ganz unkritisch im VersicherungsJournal wiedergegeben wird.

Peter Schwark

p.schwark@gdv.de

zum Artikel: „Vorwurf des „legalen Betrugs“ gegen die Lebensversicherer”.

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Zinsen · Zinszusatzreserve
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