Annahmen des Gerichts sind weltfremd

25.10.2021 – Dass die Kundin nicht unverzüglich die Sperrhotline angerufen hat, mag ja eine Pflichtverletzung gewesen sein – wenn man denn die Nummer kennt.

Dass aber das Gericht in der heutigen Zeit davon ausgeht, es müsse die PIN auf der Karte notiert worden sein sonst könne keine Abbuchung vorgenommen worden sein, ist schlicht weltfremd.

Uns wurde schon vor etwa zehn Jahren das Konto leer geräumt. Sogar ohne Originalkarte. Die Betrüger hatten damals sicher mehr Zeit, dafür ist die heutige Computertechnik zum Knacken aber auch um Einiges weiter.

Uwe Rabbe

uwe.rabbe@online.de

zum Artikel: „Um tausend Euro ärmer nach Verlust der EC-Karte”.

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