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Anders sieht es in der Kfz-Versicherung aus

3.7.2018 – Sicherlich sind 1.000 Euro Selbstbeteiligung (SB) im Privatkundengeschäft nicht die Regel. Die Gegenüberstellung bei der Hundehaftpflicht zeigt, dass es wirklich Unsinn ist, diese Deckungsform zu wählen. Das insbesondere angesichts der Beiträge.

Anders sehe ich diese Option zum Beispiel in der Kfz-Versicherung bei einem willkürlich gewählten Versicherer. Bei einer Vollkaskoprämie von 340 Euro bei 500 Euro Selbstbeteiligung reduziert sich diese auf 260 Euro bei 1.000 Euro Selbstbeteiligung. Das ganze bei einer SF-Klasse 30. Bei den gewählten Risikoparametern liegt die Schaden-Wahrscheinlichkeit sicherlich unter fünf Prozent.

Somit zahlt der Kunde für eine um 500 Euro reduzierte Selbstbeteiligung über 20 Jahre (der Zeitraum, in dem statistisch ein Schaden eintritt) einen Mehrbeitrag von 1.600 Euro. Unberücksichtig bleibt hierbei, dass zum Beispiel ein Schaden von 900 Euro, aber auch über 1.000 Euro, selbst zu tragen ist beziehungsweise sinnvollerweise zu tragen wäre.

Im weiteren Vertragsverlauf kommt dann zusätzlich die Beitragsersparnis der fehlenden Rückstufung zum Tragen. Aber ich weiß natürlich, dass die meisten Kunden wohl im Schadenfall sagen würden: „Hätte ich doch bloß eine geringere Selbstbeteiligung gewählt”, selbst dann, wenn die Beitragsersparnis die Differenz zu einer geringeren SB bereits überschritten hat.

Bei diesem Beispiel beträgt die Selbstbeteiligung in Teilkasko übliche 150 Euro.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „1.000 Euro Selbstbehalt ist keine gute Idee”.

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Berufsunfähigkeit · Kfz-Versicherung
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