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Anderer Aspekt wäre interessant

19.10.2020 – Ich glaube, das Urteil geht so in Ordnung. Insbesondere, wenn man den folgenden Sachverhalt betrachtet: „[...] obgleich das Gebäude seit Jahren unbewohnt war, eine lange Frostperiode herrschte und er zugleich noch regelmäßige Objektkontrollen unterließ [...].”

Auch, wenn der Versicherungsnehmer das Gebäude als Lager genutzt hätte, wäre eine regelmäßige Kontrolle angebracht gewesen. Interessant wäre dagegen, wenn grobfahrlässige Herbeiführung eingeschlossen gewesen wäre.

E. Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Nicht genutzte Gebäude zu jeder Jahreszeit kontrollieren”.

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