Andere Beurteilung bei Privatpersonen

7.1.2019 – Bei diesem Beispiel wäre interessant gewesen, wie das Gericht geurteilt hätte, wenn es sich nicht um eine Gemeinde, sondern um einen Privatmann gehandelt hätte. Hier scheinen die Beurteilungen sehr zu differieren.

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Für viele Straßen, bei der die Gemeinde mit dem Schild „Straßenschäden” ihrer Verkehrssicherungs-Pflicht genügt, würde ein Privatmann verurteilt werden, stellten sich Schäden ein. Hier liegt ein Missverhältnis vor.

Jörg Komes

numakatze@web.de

zum Artikel: „Gerichte beurteilen Verkehrssicherungs-Pflicht gegensätzlich”.

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Verkehrssicherungspflicht
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