3.7.2017 – Der Ruf nach dem Verbraucherschutz bei der Beurteilung eines komplexen Eigenkapitalregimes bleibt hoffentlich ungehört. Orientieren Sie sich doch an kompetenten, seriösen Quellen (Beispiel VersicherungsJournal, Assekurata, DAV, Infinma), ergänzt um den gesunden Menschenverstand.
Dann könnte man sich zum Beispeil unter Berücksichtigung der Unternehmensstrukturen fragen, ob eine vielfache Übererfüllung der Mindestquote tatsächlich für Kapitalstärke und Solidität stehen und damit im Interesse der Kunden ist oder nicht eher mangelnde Effizienz im Umgang mit den eigenen Ressourcen dokumentiert?
Umgekehrt steht natürlich nicht jede Quote um die 100 Prozent für eine sinnvolle, strategisch diversifizierte Unternehmens-Positionierung mit dem Ziel des langfristigen Erhalts der unternehmerischen Handlungsfähigkeit. Gleiches gilt für die „Nichtnutzung” der Übergangsmaßnahmen.
Rene Nawrot
zum Leserbrief: „Welche Kriterien soll der Makler anlegen?”.
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