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An den Grenzen der Verfassung scheitern

19.2.2020 – Wenn der Gesetzgeber nach Wegfall der „unliebsamen Konkurrenz” nicht für notwendig erachtete Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) streicht, so ist dies Folge eines demokratischen Prozesses. Es sind wir selbst – alle Bürger, also unser Staat –, die dies dann durch unsere demokratisch gewählten Volksvertreter beschließen.

Weil es als sinnvoll und richtig beurteilt wird, und natürlich weit mehr bringt als nur zwölf Euro im Monat einzusparen. Dies nach reiflicher Überlegung und Möglichkeit zur Stellungnahme für alle Betroffenen.

Wenn es Hindernisse – hier die Konkurrenz der privaten Krankenversicherung (PKV) – gibt, die solchen demokratischen Entscheidungen – dem Willen des Volkes – entgegenstehen, und die notwendigerweise dafür beseitigt werden müssen, so kann es doch kein Argument sein, dass diese Hindernisse deshab bestehen bleiben müssen, damit ein demokratischer Wille nicht umgesetzt werden kann.

In der Schweiz gibt es in der Demokratie nichts Verfassungswidriges, weil die Demokratie und das Volk als Souverän nicht durch Verfassungsregelungen eingeschränkt werden soll. Jedes demokratisch beschlossene Gesetz ändert daher unmittelbar auch eventuell entgegenstehende Regelungen der Verfassung.

So konnte ungehindert auch die vom Volk gewollte Einbeziehung aller in die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung umgesetzt werden. Während in Deutschland vieles von der Mehrheit als sinnvoll Erachtetes und Gewolltes schon an den Grenzen der Verfassung scheitert.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Ohne Konkurrenz lässt sich die Leistung einfacher kürzen”.

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