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An Bankberatern und Vermögensverwaltern messen?

14.8.2017 – Mifid 2 schrieb ursprünglich vor, dass sich 34f-Vermittler hinsichtlich der Wohlverhaltensregeln künftig an Bankberatern und Vermögensverwaltern messen lassen sollen? Wie bitte? Das wäre dann der Maßstab?

Susanne Richter

sr@dorotheenstadt.de

zum Artikel: „Fonds(-Policen): Warum Kosten nicht per se Geldvernichtung sind”.

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