23.6.2017 – Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) feststellt, sind die meisten Restschuld-Versicherungen echte Gruppenversicherungen, bei denen nur die Bank Versicherungsnehmer ist. Dann handelt es sich gegenüber der versicherten Person gar nicht um Versicherungs-Vermittlung, sondern um sogenannte Verschaffung von Versicherungsschutz.
Dies ist völlig unreguliert, fällt auch nicht unter die IDD. So kann die Bank auf die vom Versicherer gezahlte Prämie hier eine eigene Gewinnmarge bei „Weiterverkauf” aufschlagen. Dies wird auch – legal und auch von der Bafin nach eingehender Prüfung mangels rechtlicher Eingreifmöglichkeiten unbeanstandet geblieben – von einigen Banken so praktiziert.
Wenn die Bruttoprämie an den Versicherer zum Beispiel 1.000 Euro beträgt, verlangt die Bank vom Kunden dafür mit Gewinnmarge 1.250 Euro. Vom Versicherer erhält sie zum Beispiel 35 Prozent Provision, dazu einen sofortigen Nachlass aus Risikoüberschüssen von 20 Prozent, den die Bafin auch unter „Provision” erfasst. Am Jahresende gibt es nochmal 100 Euro zum Beispiel aus der Risikoabrechnung.
Der Kunde zahlt also 1.250 Euro an die Bank, die davon ohne ihre Gewinnmarge 1.000 Euro Bruttoprämie an den Versicherer zahlt und am Ende davon 650 Euro insgesamt zurückbekommt. An den 1.000 Euro von ihr gezahlten Prämien hat sie so ganz legal 900 Euro verdient. Dabei ist die Restschuldversicherung mit im Schnitt nur einer Einmalprämie von 3,5 Prozent der Kreditsumme für dessen Absicherung über die gesamte Laufzeit gefühlt nicht teuer – dies lässt durchaus noch eine zusätzliche Gewinnmarge zu.
Peter Schramm
zum Artikel: „So hohe Provisionen erhalten Banken für Restschuld-Policen”.
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