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Am Ende zahlt die Solidargemeinschaft

1.10.2017 – Freiwillig ist und bleibt freiwillig, egal in welcher wirtschaftlichen Lage sich ein Unternehmen befindet. Wie das Gericht aus dem Wortlaut „freiwillig” eine Verpflichtung ableiten kann, entzieht sich meinem Vorstellungsvermögen.

Wie viele Anwälte muss man denn einschalten, bevor man als Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag anbietet, der möglichst ohne Fallstricke ist? Wundert sich da noch jemand, dass es immer mehr prekäre Arbeitsverhältnisse wie Minijobs und Befristungen gibt?

Interessant zu wissen wäre auch, wie man als Arbeitnehmer wegen eines halben eingeklagten Monatsgehaltes weiterhin für den beklagten Arbeitgeber tätig sein kann oder möchte? Da ist doch jegliches Vertrauen auf beiden Seiten kaputt und die Klägerin setzt dabei noch ihren Arbeitsplatz aufs Spiel, den sie ganz sicher los sein wird.

Denn Mittel und Wege gibt es immer, jemanden loszuwerden und die noch nicht allzu lange Betriebszugehörigkeit wird dabei keinen interessieren – auch kein nächstes Arbeitsgericht im Falle eines möglichen Kündigungsschutz-Prozesses. Am Ende bezahlt es mal wieder die Solidargemeinschaft. Ist das alles ein halbes Monatsgehalt wert?

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Artikel: „Wenn das Weihnachtsgeld halbiert werden soll”.

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Arbeitsrecht
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