Alternative Wohneigentum liegt gut im Durchschnitt.

8.10.2002 – Die Berechnung von map-report zum Vergleich von selbstgenutztem Wohneigentum und Rentenversicherung übersieht, dass bei Wohneigentum im Todesfall das Kapital erhalten bleibt.

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Um dies mit einer Lebensversicherung zu erreichen, müsste neben der Rentenversicherung noch eine lebenslange Todesfallversicherung über 127.257 Euro abgeschlossen werden (alternativ eine Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr).

Wenn es dies überhaupt gibt, wäre die Einmalprämie hierfür im Alter fünfundsechzig noch einmal mindestens 70.000 Euro, so dass insgesamt mindestens 121.685 Euro an Prämie zu zahlen wären.

Rechnet man optimistisch mit einer heutigen Restlebenserwartung eines Fünfundsechzigjährigen von fünfzehn Jahren (Sterbealter achtzig) und mit einer banküblichen Verzinsung von ca. 4,5 Prozent, so wären im Alter von fünfundsechzig ca. 66.000 Euro neben der Rentenversicherung anzulegen, damit im Sterbealter achtzig das Kapital in Höhe von 127.257 Euro durch das Anfangskapital und aufgelaufene Zinsen wieder zur Verfügung steht.

In letzterem Fall wären also je nach Anbieter der Rentenversicherung im Alter fünfundsechzig zwischen 117.685 Euro und 135.963 Euro aufzuwenden, um im Endeffekt ein vergleichbares Ergebnis wie bei Kauf des Wohneigentums für 127.257 Euro zu erzielen.

Damit liegt die Alternative Wohneigentum gut im Durchschnitt.

Dipl.-Math. Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

 

 

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